- Parteien haben erhaltene Spenden ab 3.500 Euro pro Spender und Jahr in ihrem Rechenschaftsbericht namentlich offenzulegen.
- Sponsoring-Leistungen, etwa wenn ein Unternehmen einen Stand bei einem Parteifest mietet und mit seiner Marke präsent ist, müssen ab einem Wert von 12.000 Euro pro Sponsor und Jahr namentlich offengelegt werden.
- Weiters sind Inserate in von der Partei herausgegebenen Medien ab einem Wert von 3.500 Euro pro Inserat namentlich zu nennen.
- Einzelspenden von über 50.000 Euro müssen zeitnah als Großspende an den Rechnungshof gemeldet werden, der diese auf seiner Webseite veröffentlicht. Die Offenlegung wird jedoch mitunter umgangen, indem eine große Spende in mehrere Einzeltransaktionen unter 50.000 Euro gestückelt wird.
Einige Bundesländer haben gesetzlich festgelegt, dass bereits kleinere Spenden (Salzburg: ab 500 Euro, Vorarlberg: ab 1000 Euro) offengelegt werden müssen.
In unserer Spendenliste haben wir derzeit die per Gesetz in Rechenschaftsberichten und auf Landesebene erfolgten Offenlegungen sowie (für Jahre ohne Rechenschaftsbericht) die an den Rechnungshof gemeldete Großspenden inkludiert.
Hintergrundinformationen zu Spendern, Sponsoren und Inseraten-Kunden gibt es in den Analysen der jeweiligen Partei oder Bundespräsidentschaftskandidaten.
Der Rechnungshof hat zu den Themen Spenden sowie Sponsoring und Inserate detaillierte Erklärungen erarbeitet.