Bündnis Zukunft Österreich – BZÖ

Das 2005 von Jörg Haider gegründete BZÖ ist seit 2013 nicht mehr im Nationalrat vertreten; im Kärntner Landtag hat das BZÖ nach der Wahl 2013 zwei Sitze.

Für die Jahre 2014 und 2015 sind nur Informationen zu den Finanzen des Kärntner BZÖ aus Rechenschaftsberichten an das Land Kärnten verfügbar. Für das Jahr 2013 hat das BZÖ einen Rechenschaftsbericht an den Rechnungshof übermittelt.

Öffentliche Förderungen

Wir versuchen ausbezahlte öffentlichen Förderungen zu dokumentieren, die an die Parteien fließen, sowie an parteinahe Organisationen, die ihre Finanzen nicht offenlegen müssen – etwa Parlaments- und Landtagsklubs, Gemeinderatsfraktionen und Parteiakademien.

Diese Geldflüsse sind bislang insbesondere auf Landes- und Gemeindeebene nicht im Detail nachvollziehbar. Die Angaben sind nicht vollständig, da wir nicht von allen Stellen und für alle Jahre die gesuchte Auskunft bekommen.

Die folgenden öffentlichen Mittel, die das BZÖ, seine Parlaments- und Landtagsklubs und Parteiakademien flossen, konnten wir durch Auskunftsbegehren nachvollziehen – Abgrenzungen zu FPÖ und FPK basieren auf den Angaben der jeweiligen Fördergeber:

2015

Die einzigen verfügbaren Finanzdaten für 2015 finden sich in einem Landes-Rechenschaftsbericht des BZÖ Kärnten, der dem Land Kärnten übermittelt wurde.

Das BZÖ Kärnten hatte demnach Einnahmen von 921.734 Euro. 916.892 Euro kamen aus Förderungen vom Land Kärnten, davon waren 182.783 Euro eine Vorauszahlung für das Jahr 2016.

Keine Einnahmen gab es aus Spenden, Sponsoring und Inseraten.

Die Ausgaben des BZÖ betrugen 539.118 Euro.

Bei den Kärntner Gemeinderatswahlen 2015 hat das BZÖ nicht kandidiert. Bei den Gemeinderatswahlen 2009 hatte die Partei 30,94% der Stimmen erhalten.

2014

Für 2014 liegen nur Daten aus einem Finanzbericht des Kärntner BZÖ vor, Rechenschaftsbericht an den Rechnungshof hat das BZÖ keinen übermittelt.

Die Gesamteinnahmen des Kärntner BZÖ betrugen 752.970 Euro:

  • 728,980 Euro davon waren Fördermittel des Landes;
  • Ein 20.000-Euro-Darlehen erhielt die Partei von der „Interessensgemeinschaft BZÖ” im Kärntner Landtag;
  • Aus Mitgliedsbeiträgen nahm die Partei 3.093 Euro Euro ein;
  • 160 Euro wurden durch Spenden lukriert.

Wahlkampfkosten

2014 ist das BZÖ bei der Wahl zum EU-Parlament angetreten und hat 0,5% der Stimmen erhalten. Da das BZÖ für 2014 keinen Rechenschaftsbericht vorgelegt hat, liegen für dieses Jahr keine Angaben zu Wahlkampfkosten vor.

2013

Insgesamt 7,02 Millionen Euro an Einnahmen verbuchte das BZÖ laut seinem Rechenschaftsbericht 2013:

  • Knapp 4,77 Millionen Euro davon aus staatlichen Förderungen;
  • 1,75 Millionen Euro an Einnahmen kamen aus einem verzinsten Darlehen vom BZÖ-Parlamentsklub (Spenden von Klubs an Parteien sind verboten – ob das Geld jemals an den Klub zurückgezahlt wurde, der sich nach der Nationalratswahl 2013 aufgelöst hat, ist nicht bekannt);
  • 461,139 Euro verbuchte das BZÖ aus „sonstigen Erträgen”;
  • 17.620 Euro kamen aus Mitgliedsbeiträgen;
  • Knapp über 5.000 Euro nahm das BZÖ aus Abgaben von Partei-Mandataren ein.

Der Rechenschaftsbericht 2013 enthielt keine vollständigen Angaben für Niederösterreich, wo sich die Landesorganisation 2013 aufgelöst hatte.

Spenden

Im Nationalratswahl-Jahr 2013 meldete das BZÖ Spenden im Gesamtwert von 5.580 Euro. Keine Spende wurde namentlich offengelegt, demnach dürfte kein Spender mehr als 3.500 Euro gegeben haben. Einnahmen aus Sponsoring oder Inseraten meldete das BZÖ keine.

Wahlkampfkosten

2013 meldete das BZÖ rund 3.2 Millionen Euro an Wahlkampfkosten:

  • Für den Nationalratswahlkampf gab das BZÖ 2,77 Millionen Euro aus, verpasste mit 3,5% der Stimmen aber den Wiedereinzug. Weil die Partei mehr als ein Prozent der Stimmen erzielte, erhielt das BZÖ 414.365 Euro als einmalige Förderung vom Bund.
  • Im Kärntner Landtagswahlkampf 2013 gab das BZÖ laut eigenen Angaben 490.000 Euro aus und blieb damit knapp unter der Wahlkampfkosten-Obergrenze von einer halben Million Euro. Die Partei erhielt 6.4% der Stimmen und damit zwei Mandate im Landtag.  
  • Parteifirmen

    Das BZÖ war der alleinige Eigentümer der 2005 gegründeten Orange Werbeagentur GmbH, bis die Firma im Mai 2012 aufgelöst und im Februar 2014 aus dem Firmenbuch gelöscht wurde.

    Die Firma wurde dem Rechnungshof allem Anschein nach erst verspätet vom BZÖ gemeldet, weshalb der Rechnungshof erst 2016 feststellen konnte, ob die öffentliche Hand 2013 Rechtsgeschäfte mit der Firma getätigt hatte – abgesehen von 101 Euro Umsatz mit der Wiener Zeitung wurden keine Geschäfte mit staatlichen Stellen bekannt.

    Rund um den Nationalratswahlkampf 2006 gingen Zahlungen von 720.000 Euro von der Telekom Austria in der sogenannten Telekom Affäre unter anderem über die Agentur Orange an das BZÖ. Nach einem OGH-Urteil von 2015 muss das BZÖ die Gelder nicht an die Telekom zurückzahlen.

    2006 verrechnete die Agentur den Österreichischen Lotterien 300.000 Euro für die Erstellung eines 9-seitigen “Schein-Gutachtens”, wie aus mehreren parlamentarischen Anfragen der Grünen hervorging.  

    2005 hatte auch die Baufirma Strabag 240.000 Euro an die Agentur gezahlt und so die Partei finanziert, wie der damalige Vorsitzende Hans Peter Haselsteiner 2013 einräumte.

    Im Firmenkompass taucht das BZÖ nicht als Eigentümer von Unternehmen auf.

    Verfehlungen & Sanktionen

    Der Rechnungshof meldete dem Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS), der bei Verstößen gegen das Parteiengesetz Sanktionen verhängen kann, dass

    • das BZÖ 2013 die Finanzdaten seiner Landesorganisation in Niederösterreich unvollständig gemeldet hatte und dass
    • das BZÖ 2013 eine unzulässige Spende von seinem Parlamentsklub angenommen hatte, was das Parteiengesetz verbietet.

    Der UPTS verhängte eine Geldbuße von 15.000 Euro gegen das BZÖ wegen unvollständiger Angaben zu den Einnahmen und Ausgaben des BZÖ-Niederösterreich.

    Der UPTS stellte das Verfahren betreffend einer unzulässigen Spende durch den Parlamentsklub an die Partei ein, da der Rechnungshof – dessen Experten die Partei nicht selbst prüfen dürfen – zwar keine Anhaltspunkte fand, die den Verdacht einer rechtswidrigen Spende „entkräften würden”, aber der UPTS in dieser Beobachtung des Rechnungshofs keinen „vermuteten Verstoßsah, der notwendig gewesen wäre, um Sanktionen zu verhängen.

    Weiterführende Informationen