Die Parteien haben in ihren Rechenschaftsberichten nachzuweisen, dass sie die jeweils geltende Obergrenze für Wahlkampfausgaben nicht überschritten haben.
Laut Parteiengesetz liegt die Grenze bei bundesweiten Wahlen bei 7 Millionen Euro pro Wahl und Partei, nach einer VfGH-Entscheidung verfügen nur noch Salzburg (1 Mio. Euro) und Kärnten (500.000 Euro) über eine effektive Kostengrenze auf Landesebene.
Die meisten Parteien legen in ihren Berichten offen, wieviel sie in einzelnen Wahlkämpfen ausgegeben haben und schlüsseln diese Ausgaben nach im Gesetz vorgegebenen Posten auf.
Die ÖVP legt in den bislang verfügbaren Berichten keine Details zu ihren Ausgaben offen. Sie gibt nur an, ob und um wieviel sie die Wahlkampfkostenobergrenze überschritten hat. Welche Details offengelegt werden müssen, ist im Gesetz nicht klar festgelegt.
Im Bericht für 2015 hat auch die SPÖ ihre Transparenz reduziert und gibt keine Details zu ihren Wahlkampfkosten mehr an.
Wahlkampfausgaben und Erfolg beim Wähler
Wir haben auf Basis der offengelegten Wahlkampfkosten errechnet, wieviel Parteien in einzelnen Wahlen ausgeben haben, um eine Stimme zu erhalten oder ein Mandat zu erreichen.
In einigen Fällen sind die von den Parteien gemeldeten Daten zu Wahlkampfausgaben nur bedingt vergleichbar, etwa wenn bei einer Gemeinderatswahl zeitgleich auch Bürgermeisterwahlen (samt etwaiger Stichwahl) stattfinden, oder im Fall von Wien auch in den Bezirken gewählt wird, die Kosten beider Wahlen aber zusammengerechnet werden.